Im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie gibt es unterschiedliche Fachverbände und Vereinigungen, sowohl in Deutschland als auch international. Grundsätzlich unterscheiden sie sich teils in ihren medizinischen Leitlinien und teils in den Anforderungen an ihre Mitglieder.
Fachverbände: Funktion und Mitgliedschaft
DGPRÄC: Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen – ehemals VDPC (Vereinigung der deutschen Plastischen Chirurgen) tritt als offizielle Vereinigung der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Deutschland in Kraft. Seit 1979 ist sie auch international die offizielle Vertretung der Plastischen Chirurgie in Deutschland. Momentan zählt die DGPRÄC über 1400 Mitglieder. Unterschieden wird in eine ordentliche und assoziierte Mitgliedschaft. Wer sich noch in einer Ausbildung befindet, kann assoziiertes Mitglied werden, ist aber beschränkt in seinen Rechten und Pflichten. Grundvoraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist eine erfolgreich beendete Ausbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie und eine aktive und exklusive Tätigkeit in diesem Fachbereich. Das Ziel der Plastischen Chirurgie ist es, die Form und ggf. gestörte Funktionen eines Organs oder Gewebeteils, wie während einer funktionellen Nasen-OP, wiederherzustellen oder zu verbessern.
VDÄPC: Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen ist momentan die größte Fachgesellschaft Ästhetischer Chirurgen in ganz Deutschland, deren Mitglieder sowohl Klinikärzte ausschließlich auf dem Gebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie, als auch niedergelassene Ärzte mit selbstständigen Praxen sind. Die VDÄPC verfügt derzeit über eine Mitgliederzahl von 120 Ärzten, die allesamt ausgewiesene Spezialisten beispielweise für NasenOPs, Brustvergrößerungen und vieles mehr sind. Um Mitglied zu werden, sind drei grundsätzliche Kriterien zu erfüllen: Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie, die ordentliche Mitgliedschaft in der DGPRÄC und die Befürwortung dreier Bürgen aus dem aktiven Kreis der VDÄPC-Mitgliedschaft, die für die Aufnahme stimmen.
DGÄPC: Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V. ist die älteste Fachvereinigung im Bereich der Ästhetisch-Plastische Chirurgie in Deutschland. Seit 1972 ist es ihr Ziel, ästhetisch-plastischen Chirurgen einen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen um einen hohen qualitativen Medizinstandard für hochkomplizierte Eingriffe wie z.B. die ästhetisch-funktionelle Nasen-OP zu gewährleisten. Momentan hat sie um die 37 Mitglieder. Neue Mitglieder werden nur auf Vorschlag der ordentlichen Mitglieder aus den Reihen der eigenen Gesellschaft ausgewählt. Mitglied ist nur, wer aktiver Facharzt für Plastische und Plastische und Ästhetische Chirurgie ist.
GÄCD: Die Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. setzt sich das Ziel, praktische und wissenschaftliche Beobachtungen und Erkenntnisse im Bereich der ästhetischen Chirurgie voranzutreiben und auszubauen, um für komplexe Operationen wie die funktionelle Nasen-OP das idealste Operationsergebnis gewährleisten zu können. Anders als in den bereits aufgezählten Gesellschaften und Vereinigungen können selbst Ärzte, die nicht über eine Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetisch-Plastische Chirurgie verfügen, eine Mitgliedschaft erwerben. Ordentliches Mitglied ist potentiell jeder, der über eine fachärztliche Ausbildung im Bereich der Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, MKG-Chirurgie, HNO, Augenheilkunde oder Plastische Chirurgie verfügt und belegen kann, dass er speziell auf dem Gebiet der ästhetischen Chirurgie qualifiziert ist. Um aufgenommen zu werden müssen zwei aktuelle GÄCD-Mitglieder eine Mitgliedschaft befürworten. Zurzeit gibt es etwa 400 ordentliche Mitglieder der GÄCD.